Die in diesem Abschnitt beschriebenen Aktionen müssen nur dann ausgeführt werden, wenn Sie das Programm mit Mandantenfähigkeit ausführen möchten.
Um den Schutz von Mandantenorganisationen zu konfigurieren, gehen Sie wie nach der Programminstallation folgt vor:
Erstellen Sie in der Verwaltungskonsole von Kaspersky Security Center für jeden Mandanten, dessen virtuelle Maschinen geschützt werden sollen, einen virtuellen Administrationsserver und ein Benutzerkonto, unter dem der Administrator des Mandaten eine Verbindung zum virtuellen Administrationsserver herstellt.
Erstellen Sie in der Verwaltungskonsole von Kaspersky Security Center das Konto, unter dem sich der Integrationsserver mit dem Administrationsserver von Kaspersky Security Center verbindet. Die Verbindung ist erforderlich, um Informationen zu virtuellen Administrationsservern abzurufen, die in Kaspersky Security Center erstellt wurden, und um die Zuordnung zwischen virtuellen Administrationsservern und vCloud Director-Organisationen zu konfigurieren, die die virtuellen Maschinen der Mandanten enthalten.
Wenn für die vCloud Director-Organisation keine Zuordnung zu einem virtuellen Administrationsserver festgelegt ist, werden virtuelle Maschinen, die zu dieser vCloud Director-Organisation gehören, nicht von Kaspersky Security geschützt.
Übermitteln Sie dem Administrator des Mandanten folgende Informationen:
Adresse des Integrationsservers
Adresse des virtuellen Administrationsserver, der für diesen Mandanten konfiguriert ist
Name und Kennwort des Benutzerkontos für die Verbindung mit dem virtuellen Administrationsserver
Überzeugen Sie sich davon, dass das Programm auf die Ausführung vorbereitet wurde und die Richtlinien für den Schutz der virtuellen Infrastruktur jedes Mandanten konfiguriert wurden:
Für den Schutz vor bedrohlichen Dateien muss auf jedem virtuellen Administrationsserver von Kaspersky Security Center, der einer Mandantenorganisation zugeordnet wurde, eine Mandantenrichtlinie konfiguriert sein.
Für den Schutz vor Netzwerkbedrohungen muss die Hauptrichtlinie konfiguriert sein, in deren Gültigkeitsbereich sich die virtuellen Mandantenmaschinen befinden.